tierschutz im pferdesport
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Tierschutz im Pferdesport

In früherer Zeit galt das Pferd als Zug- und Reittier und spielte für die Menschen eine lebensnotwendige Rolle. Heute werden Pferde überwiegend für Sport- und Freizeitzwecke gehalten. Ein Punkt ist unumstritten und ein Thema, dass nicht missachtet werden darf: Der Schutz des Pferdes. Egal in welcher Disziplin oder zu welchem Zweck das Pferd gehalten wird.

LPO – Das Regelwerk für alle nationalen Turniere

Der Turniersport ist nach wie vor ein beliebtes Hobby, aber auch ein beliebter Beruf für viele Reiter. Die LPO, Leistungs-Prüfungs-Ordnung, gibt Grundsätze vor, die im Turniersport eingehalten werden müssen. Ob es darum geht, wie alt ein Pferd sein darf, um eine bestimmte Prüfung gehen zu dürfen, wie viele Erfolge es maximal haben darf, um in dieser Prüfung noch starten zu dürfen, aber auch welche Ausrüstung in welcher Prüfung erlaubt ist, ist hier zu finden. Die LPO gibt somit eindeutige Vorgaben für den Reitsport vor und trägt einen Teil des Tierschutzes im Pferdesport bei. Auf internationalen Turnieren werden die Tierschutz-Vorgaben über die FEI geregelt.

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Der Schutz der Pferde sollte immer an oberster Stelle stehen, egal wann und wo!

Leitlinien für den Tierschutz / Tierschutzgesetz

Seit 1992 gibt es die Leitlinien für den Tierschutz im Pferdesport. Hier werden neben dem Umgang mit Pferden bei Ausbildung und Nutzung auch der Ausbildungsbeginn, Einsatz und Wettbewerbe, Ausrüstung und Geräte, sowie das Thema Doping aufgegriffen. Einer der wichtigsten Paragraphen im Tierschutzgesetz, der auch in den Leitlinien des Tierschutzes für den Pferdesport aufgegriffen ist, ist Paragraph 3: „Es ist verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen.“ Denn ein Pferd kann seine Fähigkeiten nur dann voll entfalten, wenn artgemäße Lebensanforderungen erfüllt sind und sich das Pferd rund um wohlfühlt, das heißt auch, dass es mit dem Menschen im Einklang lebt.

Der Reitsport eignet sich dennoch immer wieder zur Kritisierung in Bezug auf den Tierschutz. Denn viele Menschen haben einen Bezug zu Pferden oder empfinden Sympathie gegenüber diesen. Somit gibt es eine große Menge an Menschen, die eine emotionale Bindung zu Pferden haben. Eine geschaffene Grundlage für Skandale.

Die Rollkur ist hierbei immer wieder ein großes und sehr umstrittenes Thema im Turniersport, denn die richtige Position der Stirnlinie ist einem Außenstehenden schnell erklärt. Somit hört man oft, und vielleicht auch übereilt von Außenstehenden und auch Kritikern des Reitsports, den Begriff Rollkur. Doch ist ein Pferd, das in einer Dehnungshaltung läuft und somit leicht hinter der Senkrechten geht gleich unzufrieden? Korrekte Dehntechniken vor und nach dem Training sind eine wichtige und lang etablierte Praktik in jedem Sport. In solchen Fällen sollten Reiter und Pferd weiter beobachtet werden, um daraus schließen zu können, ob sich das Pferd unwohl fühlt und ein tatsächlicher Verstoß gegen den Tierschutz vorliegt.

Kriterienkatalog der FN –Hilfestellung zur Beurteilung pferdegerechten Reitens

Als Hilfe dazu hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung einen Kriterienkatalog erstellt. Der Kriterienkatalog dient als Orientierung und Argumentationshilfe und nicht als abzuarbeitende Checkliste. Die Verantwortung der Überwachung des Reitens auf dem Abreiteplatz liegt auf den Turnieren vor allem bei den Richtern. In jeder Prüfung ist auf dem Abreiteplatz mindestens ein Richter anzutreffen, der die Aufgabe des Beobachtens, des Ermahnens und auch des Verweisen des Platzes bekommt. Oftmals werden die Richter auf großen Turnieren zusätzlich von Stewards unterstützt.

Der Kriterienkatalog der FN führt eine Tabelle auf die in drei Spalten aufgeteilt ist:

  1. pferdegerecht: Kein Handlungsbedarf
  2. Auffälligkeiten: Beobachten/Verlaufskontrolle
  3. nicht pferdegerecht: sofortiger Handlungsbedarf.

Zu elf verschiedenen Kategorien sind Hinweise aufgeführt, die die Einteilung in die richtige Spalte vereinfachen sollen. Folgende Kategorien sind aufgeführt:

  • Art des Reitens
  • Bewegungsablauf/Gangbild
  • Rücken
  • Maul
  • Kopf-Hals Haltung
  • Auge/Gesicht
  • Ohren
  • Schweif
  • Nüstern/Atmung
  • Schweißbildung
  • Ausrüstung

Zu jeder Kategorie sind in den drei Spalten Merkmale aufgelistet, die die Einteilung in die richtige Spalte vereinfachen soll.

Sobald einem Richter etwas negativ auffällt, ist er bemächtigt, den Reiter in Ruhe anzusprechen, ihn zu ermahnen oder sogar dem Platz zu verweisen. Sei es im Falle der Rollkur, bei Blut am Bauchbereich oder im Maul oder bei diversen anderen Fällen, die einen eindeutigen Verstoß gegen den Tierschutz bedeuten. Solche Vorfälle sind nicht akzeptabel und es ist einzugreifen, um den Schutz des Tieres zu bewahren. Ebenso werfen solche Fälle kein gutes Bild auf den Sport und sind damit eine Angriffsfläche für alle Tierschützer.

Fazit

Alles in allem wird der Tierschutz im Pferdesport streng beachtet und mit Hilfe von Kriterienkatalogen und Leitlinien klar gemacht, was erlaubt ist und was nicht. Tatsache ist, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Dies steht auch fest verankert im Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes. Wichtig ist, dass die sogenannten schwarzen Schafe bestraft werden sollen, aber auch die, die immer vorbildlich in Erscheinung treten, sollten dementsprechend auch mal in das positive Licht der Presse gerückt werden. Ein guter Anfang für die Belohnung pferdegerechten Reitens ist der BMEL- Tierschutzpreis, ein Tierschutzpreis des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, der auf den Bundeschampionaten in Warendorf vergeben wird. Pro Prüfung wird dieser an einen Reiter vergeben, der besonders pferdegerecht sein Pferd auf die Prüfung vorbereitet. Durch solche Ehrungen erscheint der Reitsport wieder in einem anderen Licht und zeigt, dass es neben den leider vorhanden Personen, die den Tierschutz missachten auch viele Reiter gibt, die immer pro Pferd handeln und in keiner Situation negativ auffallen.